Kosten und Ablauf
Kostenübernahme
Bei privat Versicherten werden die Kosten in der Regel von der privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfe übernommen.
Kassenpatient:innen haben grundsätzlich einen Anspruch auf psychotherapeutische Versorgung. Wenn Sie der Krankenkasse nachweisen, dass dieser in kassenärztlichen Praxen nicht gewährleistet ist, wird teils eine Übernahme der Kosten bewilligt (Kostenerstattungsverfahren). Bei Rückfragen hierzu unterstütze ich Sie gerne.
Ablauf
In der Regel werden die ersten Sitzungen antragsfrei von den Krankenkassen/der Beihilfe übernommen. In einem ersten Gespräch, dem sogenannten Erstgespräch, können Patient:innen erzählen, was sie zu mir gebracht hat. Es geht zunächst darum zu klären, ob ein Verdacht auf ein behandlungsbedürftiges seelisches Problem besteht und ob Psychotherapie die fachlich richtige Hilfe darstellt. Ist dies der Fall, können weitere 5-6 Stunden, in der Regel antragsfrei, genommen werden. Diese probatorische Phase dient dem Kennenlernen sowie der Diagnostik. Mit Hilfe von Fragebögen und dem Einsatz kreativer Verfahren wird ein Einblick in verschiedene Bereiche gewonnen (Lebensgeschichte, Emotionen, Ressourcen und Belastungen) und Veränderungswünsche erfragt. Fühlen sich beide Seiten miteinander wohl und können sich eine längerfristige Zusammenarbeit vorstellen, wird ein Antrag bei der Krankenkasse/der Beihilfe gestellt.
Eine Therapie selbst ist ein längerer Prozess. Da es um sehr sensible Themen geht, benötigt die menschliche Seele meist einige Zeit, um Vertrauen zu fassen und neue Sichtweisen und Veränderungen zuzulassen. In der Regel dauert eine Psychotherapie ½ Jahr bis zu drei Jahren und findet einmal wöchentlich statt.